Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben nach dem geltenden Planungsrecht umsetzbar ist (zum Beispiel über einen Bebauungsplan). Danach stellen Sie einen Bauantrag, die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, und erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf mit dem Bau begonnen werden. Grundlage dafür ist die bundeseinheitliche Logik der Musterbauordnung (MBO), die als Orientierung für die Landesregelungen dient. Die Unterschiede stecken jedoch im Detail: Jedes Bundesland regelt mit seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren konkret ausgestaltet ist. Dazu gehören unter anderem der Umfang verfahrensfreier beziehungsweise genehmigungsfreier Vorhaben, wer Bauvorlagen einreichen darf (also wer bauvorlageberechtigt ist), und welche Anforderungen an die Unterlagen gestellt werden. Auch beim Thema Digitalisierung gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Wege: Manche Länder bieten digitale Antragsverfahren an, andere setzen stärker auf klassische Einreichungen. Wichtig ist deshalb, den Ablauf nicht nur „bundesweit“, sondern für Ihr Bundesland zu betrachten. Denn schon kleine Unterschiede können beeinflussen, welche Unterlagen Sie benötigen, wie lange die Prüfung dauert und ob Sie für Ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung brauchen. Der Grundablauf bleibt zwar vergleichbar, die konkreten Regeln aber sind landesspezifisch. Vor Antragstellung lohnt sich der Blick in die Landesbauordnung und die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Castrop-Rauxel

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Castrop-Rauxel. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei gilt. Gerade bei kleineren Baumaßnahmen lohnt sich eine genaue Einordnung, weil der tatsächliche Umfang je nach Art des Vorhabens unterschiedlich ausfallen kann. Achten Sie außerdem auf die richtige Vorbereitung der Bauunterlagen: Lageplan, Bauzeichnungen und Angaben zur Ausführung müssen vollständig und nachvollziehbar sein. Auch die Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht spielt eine Rolle, damit Rückfragen nicht unnötig Zeit kosten.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Castrop-Rauxel.

Zum Verzeichnis

Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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